Ortungsheld

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ortungsheld ist ein Service der IT-Linx GmbH, Tittardsfeld 104, 52072 Aachen („wir“). Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Ortungsheld mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB („Kunde“).

1. Geltung

1.1 Ortungsheld richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Sie nennt die gebuchten Tracker, die Preise, den Vertragsbeginn und die Mindestlaufzeit.

2.2 Weitere Tracker kann der Kunde jederzeit hinzubuchen; dafür gelten diese Bedingungen und die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend.

3. Leistungen

3.1 Wir stellen dem Kunden für die Vertragsdauer Ortungsgeräte („Tracker“) zur Verfügung, richten sie ein und übermitteln ihre Daten über Mobilfunk an unsere Server. Der Kunde erhält Zugang zum Kundenportal, zur Karte im Browser und zur App „Ortungsheld“ für die vereinbarte Zahl an Fahrzeugen.

3.2 Fahrzeug-Tracker funken über eine von uns gestellte SIM-Karte; die Datenübertragung ist im Monatspreis enthalten. Ortung setzt Mobilfunk- und Satellitenempfang voraus. In Funklöchern speichert der Tracker Positionen und überträgt sie, sobald wieder Empfang besteht. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Mobilfunknetze schulden wir nicht.

3.3 Werkzeug-Tracker (Bluetooth-Anhänger) funktionieren nur zusammen mit einem Fahrzeug-Tracker im selben Fahrzeug. Sie können nur zu einem bestehenden Fahrzeug-Tracker gebucht werden und enden spätestens mit diesem.

3.4 Wir dürfen die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, solange der vereinbarte Kern der Leistung (Ortung, Fahrten, Meldungen) erhalten bleibt.

4. Einbau

4.1 Wir liefern die Tracker fertig eingerichtet. Den Einbau übernimmt der Kunde selbst oder eine Werkstatt seiner Wahl, auf eigene Kosten und eigene Verantwortung.

4.2 Für Schäden durch unsachgemäßen Einbau, etwa am Bordnetz, haften wir nicht, es sei denn, sie beruhen auf einem Mangel des Trackers.

5. Eigentum an den Trackern

5.1 Alle Tracker bleiben Eigentum der IT-Linx GmbH; der Kunde erhält sie leihweise für die Vertragsdauer. Die Einrichtungsgebühr ist ein Entgelt für Einrichtung und Bereitstellung, kein Kaufpreis.

5.2 Der Kunde darf die Tracker nicht verkaufen, weitergeben, vermieten, verpfänden oder anders als für die vereinbarten Fahrzeuge nutzen. Er entfernt oder verändert keine Kennzeichnungen und öffnet die Geräte nicht.

5.3 Der Kunde geht mit den Trackern sorgfältig um und informiert uns unverzüglich über Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zugriffe Dritter, etwa durch Pfändung oder Insolvenz.

6. Rückgabe

6.1 Nach Vertragsende, auch für einzelne Tracker, schickt der Kunde die Tracker innerhalb von 60 Tagen vollständig und in gebrauchsfähigem Zustand an uns zurück. Die Versandkosten trägt der Kunde.

6.2 Kommt ein Tracker nicht fristgerecht zurück, ist er verloren oder über die übliche Abnutzung hinaus beschädigt, berechnen wir eine Pauschale von 149,00 € je Fahrzeug-Tracker und 25,00 € je Werkzeug-Tracker (jeweils netto). Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6a. Testpaket

6a.1 Das Testpaket umfasst einen Fahrzeug-Tracker und drei Werkzeug-Tracker für sechs Wochen ab Versand zum einmaligen Preis laut Preisliste, Versand und Rücksendung inklusive. Es verlängert sich nicht und muss nicht gekündigt werden.

6a.2 Innerhalb von 14 Tagen nach Testende schickt der Kunde die Geräte mit dem beiliegenden Rücksendeschein zurück. Andernfalls gilt Ziffer 6.2 entsprechend.

6a.3 Schließt der Kunde bis 14 Tage nach Testende einen Vertrag, bleiben die Geräte beim Kunden, die Einrichtungsgebühr entfällt, und wir rechnen 100,00 € netto auf die erste Rechnung an. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Tag nach Testende.

7. Preise und Zahlung

7.1 Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung, sonst die Preisliste unter ortungsheld.de/preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Die Einrichtungsgebühr wird einmalig mit der ersten Rechnung fällig, die Monatspreise monatlich im Voraus ab Vertragsbeginn. Rechnungen erhält der Kunde per E-Mail; sie sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar.

7.3 Gerät der Kunde mit mehr als einer Monatsrate in Verzug, dürfen wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Die Pflicht zur Zahlung der Monatspreise bleibt davon unberührt.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn je Tracker, sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3 Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@it-linx.de).

9. Pflichten des Kunden und Datenschutz

9.1 Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für die Benutzer verantwortlich, die er im Kundenportal anlegt.

9.2 Für den Einsatz der Ortung gegenüber seinen Beschäftigten und anderen Fahrern ist der Kunde verantwortlich. Er sorgt insbesondere dafür, dass die Betroffenen informiert sind, eine Rechtsgrundlage besteht und gegebenenfalls der Betriebsrat beteiligt ist.

9.3 Die Ortungsdaten verarbeiten wir im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO). Die Einzelheiten regelt unser Vertrag über Auftragsverarbeitung, der Bestandteil jedes Ortungsheld-Vertrags ist. Positionsdaten löschen wir nach 90 Tagen; weiteres in der Datenschutzerklärung.

10. Haftung

10.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.3 Ortungsheld ist kein Diebstahlschutz und kein Notrufsystem. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass Positionen oder Meldungen wegen fehlenden Empfangs, abgeschalteter Stromversorgung oder Eingriffen am Fahrzeug nicht oder verspätet ankommen, haften wir nur nach 10.1.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aachen.

11.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: November 2026